Drohnen Gesetz Seychellen

Das erste mal flogen wir eine Drohne auf den Seychellen im Jahr 2011. Damals waren Drohnen weitestgehend unbekannt und wir waren vermutlich die einzigen, die einen schweren Octocopter mit auf die Seychellen brachten.
Seitdem hat sich vieles verändert. Mit der weiterentwicklung der Drohnen (oder unmanned aerial vehicle - UAV wie sie gesetzlich bezeichnet werden), passen sie in jeden Rucksack und immer mehr Drohnenpiloten bringen ihre kleinen Quadrocopter mit in den Urlaub und die traumhafte Szenerie der Seychellen für tolle Luftaufnahmen zu nutzen.
Leider ist das Massenphänomen Drohne in vielen Ländern zu einem Problem geworden und so bringen mehr und Mehr Länder Richtlinien für Drohnen heraus, um die Sicherheit und den Komfort anderer Personen und Dinge zu gewährleisten.
Die Seychelles Civil Aviation Authority (SCAA) hat ebenso ein Gesetz für Drohnen verabschiedet. Hier ist ein kurzer Ausschnitt dieser Regeln. Die komplette Fassung kann auf der Seite von SCAA (im footer unter regulatory - Safety Directives for Unmanned Aircraft) nachgelesen werden:

  1. Der Betrieb von Drohnen ist ohne Bewilligung durch die SCAA nicht gestattet. Hat man die Bewilligung eingeholt, gelten under anderem folgende Regeln:
  2. Zu jedem Zeitpunkt des Fluges hat direkte Sichtverbindung zur Drohne zu bestehen
  3. Der Betrieb von Drohnen ist in einem Umkreis von 15km von Flughäfen nicht gestattet, außer die SCAA und/oder Air Traffic Control erteilt die Erlaubnis (Bedenkt, dass die Seychellen kleine Inseln sind und Mahé als auch Praslin einen Flughafen haben)
  4. Der Betrieb von Drohnen ist in einem Umkreis von 5km of eines Heliports/Helipads nicht gestattet  außer die SCAA und/oder Air Traffic Control erteilt die Erlaubnis (Beachtet, dass es diese auf vielen kleineren Inseln, wie auch La Digue gibt)
  5. Während des Fluges ist ein Mindestabstand von 50m zu Personen einzuhalten
  6. Fliegt nicht innerhalb 150m von Privatgrund, ohne die schriftliche Zustimmung des Besitzers.
  7. ...

Um Genehmigung ansuchen kann man unter folgender Adresse:

Chief Executive Officer
Seychelles Civil Aviation Authority
P.O Box 181
Mahe
Seychelles


Ein persönlicher Hinweis: Als Drohnenpiloten ist es unsere Pflicht, andere Menschen (Touristen, aber im Besonderen Einwohner) nicht zu stören. Vor allem dann nicht, wenn wir nicht wollen, dass das fliegen von Drohnen komplett verboten wird. Versetzt Euch in die Lage von Personen, die in der Nähe von touristischen Zentren wie den Seychellen leben und wo Drohnen im Stundentakt aufsteigen um die (ehlicherweise relativ egoistischen) Bedürfnisse des Drohnenpiloten zu befriedigen. Sucht Euch also entlegene Plätze zum Fliegen und haltet Euch an die Drohnengesetze der Seychellen und anderer Länder.